Ein Verteilschlüssel regelt, wie viele Flüchtlinge eine Gemeinde im Landkreis aufnehmen muss. Dieser orientiert sich an der Einwohnerzahl. Erfasst wird auch, wie viele Flüchtlinge und Asylsuchenden die einzelnen Gemeinden aufzunehmen haben und wie viele Plätze bereits belegt sind. Ein gegenseitiges Aufrechnen unter den Gemeinden möchte der Landkreis jedoch vermeiden.