Agentur für Arbeit: Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Seit kurzem können Kommunen geflüchteten Menschen, deren Asylverfahren noch läuft, eine gemeinnützige Arbeit anbieten, die vom Bund finanziert wird. Im Landkreis Rottweil stehen über 130 Plätze für geflüchtete Menschen bereit. Ziel der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ist es, die Menschen über soziale Teilhabe an den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen. Darauf weist jetzt die Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen in einer Pressemitteilung hin.

Durch diese Arbeitsgelegenheiten erhalten geflüchtete Menschen die Möglichkeit, die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung mit einer sinnvollen und gemeinwohlorientierten Beschäftigung zu überbrücken. So können geflüchtete Menschen schon vor dem Abschluss ihres Asylverfahrens behutsam an den deutschen Arbeitsmarkt herangeführt werden und erste Erfahrungen sammeln.

“Für geflüchtete Menschen ist das eine Chance, erste Schritte Richtung Arbeitsmarkt kennen zu lernen”, sagt Erika Faust, Leiterin der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen. “Der häufig von den Flüchtlingen beklagten Untätigkeit möchten wir damit aktiv entgegenwirken. Am Ende dieses Integrationsprozesses entstehen interessante Kontakte zwischen Arbeitgebern und Arbeitskräften, die zukünftig ausgebaut werden können.”

Zur Teilnahme berechtigt sind Asylbewerber, die nicht mehr schulpflichtig sind und die nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen. Sie dürfen die gemeinwohlorientierten Tätigkeiten wöchentlich bis zu 30 Stunden und höchstens sechs Monate lang ausüben. Während der Maßnahme erworbene ausbildungs- und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse, die später etwa in weiterführenden Maßnahmen zur Integration und Arbeitsförderung genutzt werden können, werden in Form eines Kurzlebenslaufs oder einer Beurteilung festgehalten.

Ein Drittel der Maßnahmen können als “interne FIM” in Aufnahmeeinrichtungen angeboten werden. Die Teilnehmer übernehmen Arbeiten, die zur Einrichtung gehören. “Externe FIM”, also Arbeiten außerhalb der Einrichtung, müssen “zusätzlich” sein, sie würden sonst nicht, nicht in diesem Um-fang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden. Dazu zählt beispielsweise eine zusätzliche Mittagsbetreuung von arabisch sprechenden Kindern an der sonderpädagogischen Janus-Korczak-Schule in Schwenningen. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde, die nicht als Erwerbseinkommen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch angerechnet werden.

In der Region können FIM von kommunalen oder gemeinnützigen Trägern durchgeführt werden. Ein entsprechender Antrag kann über das jeweilige Landratsamt gestellt werden. Die Abwicklung liegt bei der Agentur für Arbeit. Diese zahlt die für das befristete Arbeitsmarktprogramm bereit gestellten Bundesmittel an die von den Kommunen mit den FIM beauftragten Maßnahmenträger aus.

Bundesweit besteht die Möglichkeit, bis zu 100.000 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen zu fördern. In Baden-Württemberg können knapp 11.700 Plätze eingerichtet werden.

Ansprechpartner für interessierte Kommunen und gemeinnützige Träger ist im Landkreis Rottweil: Klaus Entreß, Telefon: 0741 244-260. Im Schwarz-wald-Baar-Kreis informiert Siegfried Bornschlägl, Telefon: 07721 913-7057. Im Landkreis Tuttlingen gibt Jutta Straub Auskunft, Telefon: 07461 926-4701.

 

 

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